Warum
muss geprüft werden? |
Der
Unternehmer hat die Verantwortung,
dass die elektrischen Anlagen und
Betriebsmittel regelmäßig auf ihren
ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Laut den
Unfallverhütungs- und BGV A3 (VBG4) Vorschriften müssen
nachfolgend beschriebene Prüfungen regelmäßig vorgenommen
werden!
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft.
Stehen für die Mess- und Prüfaufgaben geeignete Mess- und
Prüfgeräte zur Verfügung, dürfen auch elektrotechnisch
unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft prüfen. Ähnlich wie seit langem die
Prüfungen von Kraftfahrzeugen in bestimmten Intervallen zur
Selbstverständlichkeit geworden ist, müssen auch die
Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
systematisch und regelmäßig
durchgeführt werden. |
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Was
muss geprüft werden? |
Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel allgemein und zusätzlich |
Wann
muss geprüft werden? |
Vor
der ersten Inbetriebnahme und nach
jeder Änderung oder Instandsetzung |
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Prüffristen |
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mindestens
alle 4 Jahre |
Elektrische
Anlagen |
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mindestens
alle 4 Jahre |
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel,
die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß
ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. Dazu
gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend
fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen
betrieben werden (siehe auch Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN
VDE 0100-200). |
Richtwert
alle 6 Monate
Wird bei den Prüfungen eine
Fehlerquote < 2 % erreicht, kann die Prüffrist entsprechend
verlängert werden.
In Büros oder unter ähnlichen Bedingungen alle 2 Jahre. |
Ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel sind solche, die während des
Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum
anderen gebracht werden können, während sie an den
Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch
Abschnitte 2.7.6 und 2.7.7 DIN VDE 0100-200).
Dies gilt auch für Anschlussleitungen mit Steckern,
Geräteanschlussleitungen mit ihren Steckvorrichtungen,
Verlängerungskabel Kabeltrommeln und Steckerleisten in Büros
und Werkstätten. |
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mindestens
alle 6 Monate |
FI und FU
Schutzeinrichtungen bei stationären
Anlagen. Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer
Umgebung fest verbunden sind, z. B. Installationen in
Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen. |
mindestens
alle 6 Monate
+
tägliches Auslösen durch Benutzer |
FI und FU
Schutzeinrichtungen bei
nichtstationären Anlagen. Nichtstationäre Anlagen
sind dadurch gekennzeichnet, dass sie entsprechend ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut
(zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut
(zusammengeschaltet) werden. Hierzu gehören z. B. Anlagen
auf Bau- und Montagestellen, fliegende Bauten. Die
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der
Prüfungen obliegt einer Elektrofachkraft. |
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alle 6 Jahre |
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher, Spannungsprüfsysteme und
kapazitive Anzeigesysteme für Nennspannungen über 1
kV. Überprüfung auf Einhaltung der in den
elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte |
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